- In allen Räumen (Klassenzimmer, Fach- oder Betreuungsräume) gilt für Schüler*innen Maskenpflicht nur beim Bewegen im Raum; am Platz oder stehen sie, ohne sich fortzubewegen, gilt keine Maskenpflicht.
- Für Lehrer*innen gilt im Raum keine Maskenpflicht bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern.
- Für externe am Unterricht mitwirkende Personen gilt eine generelle Maskenpflicht auch in den Räumen. Für den Sportunterricht gelten die bisherigen Sonderregelungen.
- Eine Maskenpflicht gilt unverändert außerhalb der Unterrichts- und Betreuungsräume für alle Personen im Schulgebäude.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.